Zuständigkeit
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes.
Wörtlich heißt es in § 142 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz: „Das Amt der Staatsanwaltschaft wird ausgeübt bei dem Bundesgerichtshof durch einen Generalbundesanwalt und durch einen oder mehrere Bundesanwälte.“
Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche:
Strafverfolgung auf dem Gebiet des Staatsschutzes
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sieht bei der Verfolgung von Staatsschutzdelikten und bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch eine Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft vor.
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Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren
Vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe und Leipzig übernimmt die Bundesanwaltschaft die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren.
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Weitere Zuständigkeiten
Darüber hinaus übernimmt die Bundesanwaltschaft als „Anwalt des Bundes“ Aufgaben, die ihr im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz übertragen werden. ... (mehr)