Der Generalbundesanwalt

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Klassische Spionage

Die Bundesanwaltschaft schützt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Im Auftrag ausländischer Geheimdienste werden in Deutschland als geheim eingestufte Tatsachen, aber auch frei verfügbare Erkenntnisse abgeschöpft. Vor allem Staatsgeheimnisse können zum Ziel von Agenten werden.

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat sich der Schwerpunkt der Ermittlungen mehrfach verändert. Bis Mitte der 90er Jahre prägte der sogenannte „Kalte Krieg“ die internationale Spionage. Das herausragende Spionageverfahren dieser Zeit war der Prozess gegen Günter Guillaume vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 1975. Das Bekanntwerden seiner Spionagetätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) führte zur Verhaftung von Günter Guillaume und zum Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt.

Nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ wurden die noch verfügbaren Akten und Karteien des MfS genutzt, um Agententätigkeiten der ehemaligen DDR in der Bundesrepublik Deutschland aufzuklären. Wegen Spionage wurden in den folgenden Jahren 253 Bundesbürger und 23 Bürger der ehemaligen DDR verurteilt.

Seit der Wiedervereinigung veränderte sich auch die Spionagetätigkeit ausländischer Geheimdienste und Organisationen. Vor allem die technischen Möglichkeiten der Cyber-Spionage werden vermehrt genutzt, um Informationen abzuschöpfen. Neben individuellen Zugriffen nutzen ausländische Geheimdienste auch breit angelegte Cyber-Attacken, um Zugang zu vertraulichen Daten von Behörden und anderen Institutionen in Deutschland zu erhalten. Zu den bekanntesten Fällen gehören die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausspähung des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch US-amerikanische Nachrichtendienste. Der Verdacht ließ sich nicht gerichtsfest beweisen. Das Verfahren wurde im Juni 2015 eingestellt.

Ausländische Nachrichtendienste bedienen sich aber auch weiterhin Methoden der klassischen Spionage. Gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden gelingt es immer wieder, Agenten ausländischer Geheimdienste zu überführen. Die Bundesanwaltschaft klagte im Jahr 2012 zwei Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes an. Sie wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im Juli 2015 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Landesverrates gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND). Er hatte geheime Unterlagen einem US-amerikanischen Geheimdienst zugänglich gemacht. Das Gericht verurteilte ihn zu einer langjährigen Haftstrafe.

Auch in Zukunft werden ausländische Geheimdienste versuchen, in Deutschland zu spionieren. Vor dem Hintergrund erweiterter technischer Möglichkeiten und veränderter politischer Interessen internationaler Geheimdienste stellt sich die Bundesanwaltschaft auf neue Herausforderungen ein.

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