Internationaler Terrorismus mit linksextremistischem oder separatistischem Hintergrund
Die Bundesanwaltschaft steht in einer länderübergreifenden Verantwortung. Auch wenn der Fokus einer terroristischen Vereinigung im Ausland liegt, sind Vorbereitungstaten und im Ausnahmefall auch Anschläge in Deutschland möglich. Die Bundesanwaltschaft führte mehrere Verfahren gegen Mitglieder der irischen Terrororganisation IRA, gegen ein Mitglied der baskischen Terrororganisation ETA im Jahr 2014 sowie seit den achtziger Jahren gegen Mitglieder und Unterstützer der PKK, DHKP-C und aktuell TKP/ML.
Die Terrororganisationen DHKP-C und TKP/ML vertreten eine marxistisch-leninistische Ideologie. Sie führen einen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat mit dem Ziel, die Staatsführung zu stürzen. Die DHKP-C und TKP/ML verfügen in Deutschland über Strukturen, um Geldmittel für terroristische Aktivitäten, Waffen und weitere militärische Ausrüstung zu beschaffen.
Auch der gewalttätige Kampf der verbotenen „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) wird aus Deutschland mit dem Transfer von Finanzmitteln und durch die Rekrutierung von Kämpfern unterstützt. Die PKK ist für zahlreiche Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich.
Die Bundesanwaltschaft bringt Straftaten zur Anklage, die in Deutschland begangen werden, um im Ausland tätige Terrororganisationen zu unterstützen. Durch die konsequente Verfolgung dieser Straftaten wird verhindert, dass Deutschland zu einem Rückzugsgebiet für ausländische terroristische Vereinigungen wird.
nach oben