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Islamistisch motivierter Terrorismus

Für die Strafverfolgungsbehörden ist die Bedrohung durch islamistische Terroristen eine permanente Herausforderung. Auch Deutschland ist weiterhin Ziel radikalisierter Islamisten.

In den vergangenen Jahrzehnten konnten mehrfach Anschläge und Attentate verhindert werden. Allerdings ist das nicht immer gelungen. So verübte ein einzelner Täter am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz einen Anschlag, bei dem 12 Menschen starben und 55 teilweise schwer verletzt wurden.

Perspektivaufnahme des Foyers der Bundesanwaltschaft aus dem obersten Stockwerk Foyer Innenansicht

Der Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Das betrifft sowohl die Anzahl der Ermittlungsverfahren als auch die Einschätzung der Bedrohungslage. Die Bundesanwaltschaft hat sich auf diese Veränderungen gezielt eingestellt.

Erstmals identifizierten die Strafverfolgungsbehörden im Dezember 2000 eine islamistische Terrorzelle in Deutschland. Deren Mitglieder trafen konkrete Vorbereitungen für einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg. Die Strafverfolgungsbehörden schritten rechtzeitig ein. Alle Mitglieder der Terrorzelle wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Welche Dimension islamistischer Terrorismus annehmen kann, offenbarten die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Die Anschläge wurden auch von Deutschland aus vorbereitet. Ein direkter Helfer der Attentäter wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Folge wurde die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus für die Bundesanwaltschaft zu einer zentralen Aufgabe.

Gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden gelang es im Jahr 2007, einen schwerwiegenden Sprengstoffanschlag zu verhindern. Die Mitglieder der sogenannten „Sauerland-Gruppe“ hatten bereits mit dem Bau von Sprengsätzen begonnen. Den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden gelang es frühzeitig, eine für den Bombenbau benötigte Substanz auszutauschen und die Terroristen festzunehmen. Die Mitglieder der Sauerland-Gruppe wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Doch nicht immer gelingt es, Terroristen und ihre Anschlagsplanungen rechtzeitig zu erkennen. Im Jahr 2006 verhinderte nur ein Konstruktionsfehler beim Bau von Bomben einen Anschlag auf zwei Regionalzüge im Raum Bonn / Koblenz. Die beiden islamistischen Täter wurden festgenommen und verurteilt. Ein Konstruktionsfehler verhinderte auch im Jahr 2012 einen Anschlag. Eine im Bonner Hauptbahnhof platzierte Rohrbombe explodierte nicht. Auch in diesem Fall wurde der islamistisch motivierte Terrorist festgenommen und verurteilt. Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 forderte 12 Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Der tatausführende Fahrer des bei dem Anschlag benutzten LKW wurde vier Tage später von der italienischen Polizei bei einer Kontrolle in der Nähe von Mailand gestellt. Bei dem darauffolgenden Schusswechsel wurde er von der Polizei getötet.

Inzwischen wird Deutschland durch den islamistisch motivierten Terrorismus mit unterschiedlichen Bedrohungsszenarien konfrontiert. Das Spektrum reicht vom individuell radikalisierten Täter bis zu konspirativ agierenden Terrorzellen. Die Bundesanwaltschaft stellt sich gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden dieser sich permanent verändernden Bedrohungslage.

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