Der Generalbundesanwalt

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Rechtsextremistischer Terrorismus

Die Verfolgung rechtsterroristischer Straftaten steht im Fokus der Bundesanwaltschaft. Vor allem die Erkenntnisse über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und dessen Umfeld haben die Notwendigkeit umfassender Ermittlungen nochmals verstärkt.

Im November 2011 wurde die Existenz des NSU offenbar. Innerhalb von 13 Jahren hatten die Rechtsterroristen zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 bewaffnete Raubüberfälle verübt. Zwei Mitglieder des NSU entzogen sich ihrer Festnahme durch Suizid. Ein weiteres Mitglied der rechtsterroristischen Gruppe wurde 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Perspektivaufnahme des Foyers der Bundesanwaltschaft Foyer Innenansicht

Ende der 70er Jahre erfolgte auf Anklage der Bundesanwaltschaft erstmals eine Verurteilung gegen mehrere Rechtsextremisten wegen Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung. Im sogenannten „Bückeburger Prozess“ wurden die vier Hauptangeklagten wegen mehrerer rechtsterroristischer Anschläge und Überfälle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Am 26. September 1980 verübte ein Rechtsextremist einen Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest. Bei dem Anschlag wurden 13 Menschen ermordet. Im Dezember 2014 hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. Grund hierfür waren neue Hinweise auf mögliche Mittäter oder Unterstützer.

In den 90er Jahren zeigte sich erneut die rassistisch motivierte Gewaltbereitschaft der rechtsextremistischen Szene. Insgesamt neun Menschen starben bei Brandanschlägen in Mölln und Solingen. Die Täter wurden zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Dezember 2003 wurden erstmals Mitglieder einer extremistischen Musikgruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Im Zuge dessen wurde die rechtsextreme Band „Landser“ verboten. Gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden gelang es der Bundesanwaltschaft im Mai 2005, vier führende Mitglieder der „Kameradschaft Süd“ festzunehmen, bevor diese einen geplanten Anschlag verüben konnten. Der Kopf der Gruppe wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft verfolgt rechtsterroristische Straftaten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Im Mai 2015 verhinderte das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden Anschläge der „Old School Society“. Im April 2016 wurden acht Mitglieder der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ festgenommen. Diese wurden im März 2018 vom Oberlandesgericht Dresden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Rechtsextremistische Straftaten und Übergriffe werden von der Bundesanwaltschaft zum Schutze unserer pluralistischen Gesellschaft konsequent verfolgt. Die Bandbreite der aktuell von der Bundesanwaltschaft verfolgten Straftaten umfasst individuell radikalisierte Täter genauso wie Mitglieder rechtsterroristischer Vereinigungen.

Die Erkenntnisse über den NSU bleiben für die Bundesanwaltschaft auch in Zukunft eine Verpflichtung.

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