Völkerstrafrecht
Weltweit sind über 120 Staaten dem „Römischen Statut“ beigetreten. Die Staatengemeinschaft ist sich darin einig, dass Kriegsverbrecher nirgendwo auf der Welt vor Strafverfolgung sicher sein dürfen. Die Bundesanwaltschaft verfolgt Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, wenn sie einen Bezug nach Deutschland haben. Dazu gehört neben der Verfolgung der Täter auch die Sicherung von Beweisen und die Vernehmung von Opfern.
Die erste Anklage wegen Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch hat die Bundesanwaltschaft im Jahr 2011 erhoben. Angeklagt waren der Anführer einer ruandischen Rebellengruppierung und einer seiner Stellvertreter. Ihnen wurden Kriegsverbrechen und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Hauptangeklagte soll von Deutschland aus die Ermordung von Zivilisten in vier kongolesischen Dörfern unterstützt haben. Zu seiner rechtskräftigen Verurteilung kam es nicht mehr, weil er vor dem Abschluss des Verfahrens verstarb. Sein Stellvertreter wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Besonders umfangreich sind die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg. Sie beziehen sich sowohl auf mögliche Verbrechen der syrischen Regierung als auch auf Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates (IS) und anderer Gruppierungen.
Der Bundesanwaltschaft liegen seit Februar 2016 die sogenannten Caesar-Dateien vor. Die rund 28.000 Fotos zeigen Leichen mit massiven Folterspuren. Die Aufnahmen wurden von einem unter dem Decknamen „Caesar“ bekannten Fotografen der syrischen Militärpolizei und seinen Kollegen in einem Krankenhaus in Damaskus aufgenommen. Die Auswertung der Dateien dient der Beweissicherung und der Identifikation von Tätern.
In den Jahren 2015 und 2016 hat das Land Baden-Württemberg rund 1.000 jesidische Frauen und Kinder aus Syrien aufgenommen. Diese schwerst traumatisierten Flüchtlinge schildern, wie sie Opfer von Verbrechen der Terrororganisation IS wurden. Ihre Vernehmungen durch die Bundesanwaltschaft dienen auch hier der Sicherung von Beweisen und der Identifikation möglicher Täter.
Das „Römische Statut“ bekräftigt, dass solche schwersten Verbrechen nicht unbestraft bleiben dürfen. Die Bundesanwaltschaft erfüllt mit der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch diese internationale Verpflichtung.