Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung erhoben

Ausgabejahr 2022
Datum 25.08.2022

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den vietnamesischen Staatsangehörigen Anh T. L.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin im Rahmen einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und sodann gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht. Die Entführung wurde von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen durchgeführt, darunter Anh T. L. Dieser war in die Ausführung der Operation eingebunden, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt und fungierte als Fahrer für bei der Operation eingesetzte Kraftfahrzeuge.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte wurde am 15. April 2022 in Prag festgenommen und befindet sich seit dem 1. Juni 2022 in Deutschland in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 2. Juni 2022).

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