Wolfgang Fränkel
Wolfgang Fränkel wurde drei Monate nach seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt am 24. Juli 1962 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Es war bekannt geworden, dass Wolfgang Fränkel als sogenannter Hilfsarbeiter bei der Reichanwaltschaft für die Bearbeitung von [Nichtigkeitsbeschwerden] zuständig gewesen war. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte Fränkel in mehreren Dutzend Fällen die Todesstrafe beantragt. Diese Erkenntnisse führten zur Beendigung seiner Tätigkeit als Generalbundesanwalt. Seine persönliche Schuld am Versagen einer unabhängigen Justiz in der NS-Zeit hat Wolfgang Fränkel bis zuletzt geleugnet.
Mit der Person Fränkels setzt sich auch das Projekt zur [NS-Aufarbeitung] auseinander.
Lebenslauf:
04.01.1905 | geboren in Gablonz/Tschechien |
1924-1928 | Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Göttingen und Kiel |
1928 | 1. juristisches Staatsexamen in Kiel |
1932 | 2. juristisches Staatsexamen in Berlin |
1932-1934 | Gerichtsassessor |
1934-1936 | Staatsanwaltschaft Kassel |
1936-1945 | Abordnung als Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht in Leipzig |
1947-1951 | Amtsgericht Rendsburg |
1951-1962 | Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof |
23.03.1962-24.07.1962 | Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof |
29.11.2010 | verstorben in Bad Liebenzell |