Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens erhoben
Ausgabejahr 2019
Datum 05.03.2019
Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Februar 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen
den 31-jährigen russischen Staatsangehörigen Magomed-Ali C.
wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 310 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 2, § 52 StGB) erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Berlin eine nicht unerhebliche Menge des Sprengstoffs TATP (Triacetontriperoxid) verwahrt zu haben. Mit diesem wollte er zusammen mit dem gesondert verfolgten und derzeit in Frankreich inhaftierten Clément B. einen islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland begehen, um möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest zu verletzen. Dabei kam es ihm darauf an, in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ein Klima der Angst und der Verunsicherung zu schüren. Es handelt sich daher um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Magomed-Ali C. reiste Ende 2011 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Bereits zuvor war er Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie und betrachtete den bewaffneten Kampf als legitimes Mittel zur Durchsetzung dieser Gesinnung. In Berlin tauchte der Angeschuldigte in das radikal-islamistische Umfeld des mittlerweile verbotenen Moscheevereins „Fussilet33 e.V.“ ein. Dort nahm er zusammen mit Gleichgesinnten an wöchentlich stattfindenden „Unterrichten“ teil. Diese dienten dem Zweck, die Teilnehmer zu einer aktiven Unterstützung des globalen „Jihad“ zu bewegen. So reifte in dem Angeschuldigten der Entschluss, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anzuschließen und am Aufbau eines islamischen Gottesstaates unter Geltung der Scharia in Syrien mitzuwirken. Seine Ausreisepläne scheiterten allerdings. Sie waren dem Landeskriminalamt in Berlin im Juni 2015 bekannt geworden. Wenige Tage später verbot die zuständige Ausländerbehörde dem Angeschuldigten die Ausreise aus Deutschland.
Vor diesem Hintergrund entschloss sich Magomed-Ali C., einen Anschlag in Deutschland zu begehen. Um sein Vorhaben umsetzen zu können, forderte der Angeschuldigte den gesondert verfolgten Clément B. auf, zu ihm nach Berlin zu kommen. Beide hatten sich bereits im Jahr 2013 während ihres Aufenthaltes in Verviers (Belgien) in der dortigen radikal-islamistischen Szene kennengelernt. Unmittelbar nach der Ankunft von Clément B. im Juli 2015 begannen sie beide mit ihren Anschlagsvorbereitungen. Auf der Suche nach weiteren Mittätern kamen sie Ende 2015 in Kontakt mit Anis Amri, dem späteren Attentäter vom Breitscheidplatz. Dieser trug sich seinerzeit ebenfalls schon mit Anschlagsplänen und suchte zu diesem Zweck weitere Mitausführende. Allerdings brachen Magomed-Ali C. und Clément B. den Kontakt zu ihm zunächst ab, nachdem gegen Anis Amri Mitte Februar 2016 eine präventivpolizeiliche Maßnahme in Berlin durchgeführt worden war.
In der Folgezeit informierten sich der Angeschuldigte und Clément B. erfolgreich über die Herstellung und die Beschaffung des Sprengstoffs TATP (Triacetontriperoxid). So gelang es ihnen, die für die Durchführung des geplanten Anschlags notwendige Menge an TATP entweder zu beschaffen oder selbst herzustellen. Diesen Sprengstoff verwahrte Magomed-Ali C. im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Berlin. Er und Clément B. waren fest entschlossen, hieraus einen Sprengsatz herzustellen und zeitnah zur Durchführung des Anschlags zu verwenden. Dabei sollten möglichst viele Menschen getötet oder zumindest verletzt werden. Diesem Anschlagsvorhaben hatte sich Anis Amri bereits Anfang Oktober 2016 angeschlossen.
Aufgrund einer gegen den Angeschuldigten am 26. Oktober 2016 durchgeführten präventivpolizeilichen Maßnahme wurden die Anschlagsvorbereitungen gestört. In der Folge befürchteten Magomed-Ali C. und Clément B. eine zeitnahe Durchsuchung der Wohnung und die Entdeckung des dort gelagerten Sprengstoffs. Daher beschlossen beide, das Anschlagsvorhaben abzubrechen und sich zu trennen. Magomed-Ali C. blieb in Berlin. Clément B. reiste Ende Oktober 2016 nach Frankreich und wollte nunmehr dort mit einem anderweitigen Komplizen einen Sprengstoffanschlag verüben. Dieses Vorhaben sollte mit dem in Deutschland verbliebenen Anis Amri abgestimmt werden. Allerdings wurde dieser Plan nicht umgesetzt. Vielmehr verübte Anis Amri am 19. Dezember 2016 ohne Kenntnis des Angeschuldigten und des Clément B. sowie dessen Komplizen den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz.
Clément B. wurde am 18. April 2017 in Marseille (Frankreich) im Rahmen von Ermittlungen französischer Strafverfolgungsbehörden festgenommen. Bei seiner Festnahme befand er sich im Besitz von mehreren Schusswaffen und drei Kilogramm TATP. Diesen Sprengstoff hatten er und sein Komplize im Frühjahr 2017 in Frankreich gemeinsam hergestellt.
Der Angeschuldigte Magomed-Ali C. ist am 22. August 2018 festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 48 vom 22. August 2018 und Nr. 50 vom 23. August 2018).