Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

Ausgabejahr 2019
Datum 09.04.2019

Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 28. März 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

den 50-jährigen indischen Staatsangehörigen Manmohan S. und
die 51-jährige indische Staatsangehörige Kanwal Jit K.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Manmohan S. erklärte sich spätestens im Januar 2015 gegenüber einem Mitarbeiter des indischen Auslandsgeheimdienstes Research & Analysis Wing (R&AW) bereit, ihm Informationen über die oppositionelle Sikh-Szene und Kashmir-Bewegung in Deutschland sowie deren Angehörige zu beschaffen. Ab Juli 2017 schloss sich die mit Manmohan S. verheiratete Kanwal Jit K. dieser nachrichtendienstlichen Verbindung an. Zusammen mit ihrem Ehemann nahm sie fortan an den monatlichen Treffen mit ihrem Führungsoffizier teil. Zudem hielt sie ihren Ehemann dazu an, die Aufträge des Führungsoffiziers umfassend zu erledigen.

Vor diesem Hintergrund übermittelten die Angeschuldigten bis Anfang Dezember 2017 in zahlreichen Fällen die gewünschten Informationen an ihren in Deutschland stationierten Führungsoffizier. Als Gegenleistung hierfür erhielt zunächst lediglich Manmohan S. 200 Euro pro Monat. Ab Juli 2017 zahlte der indische Geheimdienst diesen monatlichen Betrag an die beiden Angeschuldigten zusammen. Insgesamt flossen 7.200 Euro als Agentenlohn.

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