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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2019
Datum 09.09.2019

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. September 2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. September 2019

die deutsche und tunesische Staatsangehörige Omaima A.

in Hamburg durch Beamte des dortigen Landeskriminalamtes festnehmen lassen. Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Im Zusammenhang hiermit besteht zudem der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG).

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Omaima A. reiste im Januar 2015 mit ihren drei minderjährigen Kindern über die Türkei nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. In der Türkei traf sie dabei – wie abgesprochen – mit ihrem damaligen Ehemann Nadar H. zusammen, der die Familie nach Syrien begleitete. Dieser hatte sich bereits im Dezember 2014 nach Syrien begeben.

Die Beschuldigte war mit ihren Kindern anschließend zunächst in einem Frauenhaus des IS in Raqqa getrennt von ihrem damaligen Ehemann untergebracht. Später zog die Familie in Raqqa in eine gemeinsame Wohnung. Fortan führte Omaima A. den Haushalt und erzog die gemeinsamen Kinder im Sinne der IS-Ideologie und ermöglichte so ihrem damaligen Ehemann Nadar H., für die terroristische Vereinigung als Kämpfer tätig zu werden. Von dem IS erhielten sie sowohl für sich als auch für ihre Kinder monatliche finanzielle Zuwendungen. Im März 2015 übte die Beschuldigte zudem die tatsächliche Gewalt über ein Sturmgewehr Kalaschnikow AK 47 aus.

Nachdem ihr damaliger Ehemann Nadar H. im Frühjahr 2015 bei einem Luftangriff bei Kobane ums Leben gekommen war, erhielt die Beschuldigte von dem IS eine Kondolenzzahlung Höhe von 1.000 US-Dollar sowie eine Verdienstzahlung in Höhe von weiteren 310 US-Dollar.

Wenige Monate später heiratete sie – nach islamischem Recht – das höherrangige IS Mitglied Denis C. und führte anschließend den mit ihm begründeten gemeinsamen Haushalt. Gegen Ende des Jahres 2015 sandte sie ferner an zwei bislang nicht näher identifizierte Personen E-Mails, in denen sie diesen jeweils nahelegte, sich der terroristischen Vereinigung anzuschließen und in deren Hoheitsgebiet auszureisen. Aufgrund von Streitigkeiten mit ihrem neuen Ehemann und um ihr erwartetes viertes Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, verließ Omaima A. schließlich das Territorium des IS und kehrte mit ihren Kindern Anfang September 2016 in die Bundesrepublik zurück.

Die Beschuldigte wird im Laufe des morgigen Tages (10. September 2019) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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