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Verhaftung wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a.

Ausgabejahr 2019
Datum 12.06.2019

Verhaftung wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (12. Juni 2019)

den 31-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen Hassan Rejan B.

aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2019 durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) verhaften lassen. Zudem wurden die Wohnung und Arbeitsstätte des Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen in Bayern und Nordrhein-Westfalen durchsucht.

Hassan Rejan B. steht in Verdacht, die ausländische terroristische Vereinigung Islamischer Staat (IS) in 15 Fällen unterstützt (§§ 129a Abs. 5, 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB) und in Zusammenhang mit 11 dieser Fälle zudem gegen das Außenwirtschaftgesetz verstoßen zu haben (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1091/2013 der Kommission vom 4. November 2013).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte übermittelte in den Jahren 2016 und 2017 unter Nutzung des Hawala-Systems elfmal Gelder an einen in Syrien befindlichen IS-Kämpfer. Die Gelder hatte er zuvor überwiegend von Dritten über einen Finanzdienstleister erhalten. Einen dreistelligen Betrag steuerte der Beschuldigte aus eigenen Mitteln bei. Bereits im Jahr 2015 hatte der Beschuldigte einem mazedonischen Staatsangehörigen, der sich dem IS als Kämpfer anschließend wollte, auf dessen Reise nach Syrien dreimal Gelder über einen Finanzdienstleister zukommen lassen. Die von dem Beschuldigten transferierten Gelder belaufen sich auf insgesamt ungefähr 15.000,- €. Ebenfalls im Jahr 2015 eröffnete der Beschuldigte für ein IS-Mitglied einen Facebook-Account. Er sollte dieses IS-Mitglied anschließend bei der Verbreitung von Nachrichten des IS über diesen Acount unterstützen.

Der Beschuldigte wird am morgigen Tag dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkünden und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

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