Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Ausgabejahr 2019
Datum 14.08.2019

Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Die Bundesanwaltschaft hat am 5. August 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den irakischen Staatsangehörigen Shahin F.,
den irakischen Staatsangehörigen Hersh F. sowie
den irakischen Staatsangehörigen Sarkawt N.

erhoben.

Die Angeschuldigten Shahin F. und Hersh F. sind hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§§ 89a, 25 Abs. 2 StGB) und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG). Der Angeschuldigte Sarkawt N. ist hinreichend verdächtig, ihnen zu der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Hilfe geleistet zu haben (§§ 89a, 25 Abs. 2, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ende November 2018 entschlossen sich Shahin F. und Hersh F. dazu, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. Vor diesem Hintergrund begannen beide spätestens Anfang Dezember 2018 mit ersten Vorbereitungen. Dabei standen sie über das Internet in Kontakt zu zwei im Ausland aufhältigen, ebenfalls islamistisch gesinnten Personen, die ihnen logistische Unterstützung für das Anschlagsvorhaben zusagten und sie bei der Herstellung eines Sprengsatzes mittels Schwarzpulver anleiteten. Eine der beiden Kontaktpersonen, der in Großbritannien aufhältige Fatah A., sollte den Angeschuldigten eine Zündvorrichtung für den Bau des Sprengsatzes übersenden. Deren Auslieferung an die Angeschuldigten F. wurde allerdings durch die Festnahme des Fatah A. am 11. Dezember 2018 von den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt.

Am 29. und 30. Dezember 2018 unternahmen Shahin F. und Hersh F. erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern. Parallel zu den Bemühungen um die Herstellung eines Sprengsatzes entschieden die beiden Angeschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben zusätzlich eine Schusswaffe zu verwenden, um eine möglichst große Anzahl von Menschen nichtmuslimischen Glaubens zu töten oder zu verletzen. Sie baten daher ihren gemeinsamen Freund, den Angeschuldigten Sarkawt N., ihnen die Waffe zu besorgen. Sarkawt N., der die radikalislamische Gesinnung und Anschlagsgedanken der Angeschuldigten F. kannte, nahm daraufhin Verhandlungen mit dem gesondert verfolgten Walid Y. auf. Die ihnen angebotene Schusswaffe vom Typ Makarov, Kaliber 9 Millimeter, war Shahin F. und Hersh F. allerdings zu teuer. Bei den Verkaufsverhandlungen, die über den Angeschuldigten Sarkawt N. geführt wurden, konnte daher keine Einigung erzielt werden.

Spätestens ab dem 4. Januar 2019 planten die Angeschuldigten F. auch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs bei dem zu verübenden Anschlag. Ihr Plan sah zuletzt vor, die Tat mittels einer Menge von zehn Kilogramm des Sprengstoffs TNT sowie eines noch zu beschaffenden Kraftfahrzeugs zu begehen. Zu diesem Zweck begannen sie im Januar 2019 damit, am theoretischen Fahrunterricht in einer Fahrschule teilzunehmen.

Die Angeschuldigten wurden am 30. Januar 2019 festgenommen. Die Angeschuldigten Shahin F. und Hersh F. befinden sich seit diesem Tag, der Angeschuldigte Sarkawt N. befindet sich seit dem 31. Januar 2019 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 7 vom 30. Januar 2019).

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