Anklage wegen des Verdachts des Landesverrats
Ausgabejahr 2019
Datum 16.08.2019
Anklage wegen des Verdachts des Landesverrats
Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen
den deutsch-afghanischen Staatsangehörigen Abdul S.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist des Landesverrats in einem besonders schweren Fall (§ 94 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2 Nr. 1 StGB) und der Verletzung von Dienstgeheimnissen in 18 Fällen (§ 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) hinreichend verdächtig.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Abdul S. war seit Jahren als Übersetzer und Landeskundlicher Berater bei der Bundeswehr tätig. In dieser Eigenschaft gab er Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weiter, wobei die übermittelten Dokumente ein Staatsgeheimnis darstellten.
Der Angeschuldigte war am 15. Januar 2019 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 2 vom 15. Januar 2019).