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Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a.

Ausgabejahr 2019
Datum 16.11.2019

Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a.

Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Abend (15. November 2019) die

deutsche Staatsangehörige Nasim A.
nach ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland durch Beamte des Hessischen Landeskriminalamts festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig, wobei ihr in einem dieser Fälle zugleich ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) und in einem weiteren dieser Fälle auch ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen werden.

Der Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Nasim A. reiste Ende des Jahres 2014 nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Spätestens Anfang 2015 heiratete sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer, mit dem sie in den Irak zog. Dort hielten sich die Beschuldigte und ihr Ehemann im Zeitraum von 2015 bis 2016 in der Stadt Tall Afar auf und bewohnten währenddessen jedenfalls ein ihnen vom „IS“ zur Verfügung gestelltes Haus. Das Wohnhaus hatte der „IS“ unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner entweder vor der Terrororganisation geflohen oder von ihr vertrieben, inhaftiert oder getötet worden waren. Die Beschuldigte verrichtete den Haushalt, damit ihr Ehemann uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung zur Verfügung stehen konnte. Für diese Tätigkeit erhielt Nasim A. auch Geldzahlungen vom „IS“, jedenfalls in Höhe von 100 US-Dollar monatlich. Während ihres dortigen Aufenthaltes war die Beschuldigte außerdem im Besitz eines vollautomatischen Gewehrs vom Typ „Kalaschnikow“ und führte dieses auch mit sich, wenn sie das Haus verließ.

Später siedelte Nasim A. mit ihrem Ehemann nach Syrien um, wo sie sich wiederum - wie vom „IS“ vorgesehen - um die Haushaltsführung und die Belange der Familie kümmerte. Anfang des Jahres 2019 wurde die Beschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen und in das Camp „Al Hawl“ gebracht.

Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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