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Anklage wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u. a.

Ausgabejahr 2019
Datum 16.12.2019

Anklage wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u. a.

Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Dezember 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den kosovarischen Staatsangehörigen Hasan B.

wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in 13 Fällen (§ 129a Abs. 5, § 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB) und in Zusammenhang mit 11 dieser Fälle zudem wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1091/2013 der Kommission vom 4. November 2013) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Hasan B. übermittelte in den Jahren 2016 und 2017 unter Nutzung eines sogenannten Hawala-Systems elfmal Gelder an einen in Syrien befindlichen IS-Kämpfer. Die Gelder hatte er zuvor überwiegend von Dritten über einen Finanzdienstleister erhalten. Einen dreistelligen Betrag steuerte der Angeschuldigte aus eigenen Mitteln bei. Bereits im Jahr 2015 hatte Hasan B. einem mazedonischen Staatsangehörigen, der sich dem IS als Kämpfer anschließen wollte, auf dessen Reise nach Syrien durch drei Zahlungen Gelder über einen Finanzdienstleister zukommen lassen. Die von Hasan B. transferierten Gelder belaufen sich auf insgesamt ungefähr 14.000 Euro. Ebenfalls im Jahr 2015 eröffnete der Angeschuldigte für ein IS-Mitglied einen Facebook-Account. Hasan B. sollte das IS-Mitglied anschließend bei der Verbreitung von Propaganda des IS über den Account unterstützen.

Der Angeschuldigte wurde am 12. Juni 2019 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 12. Juni 2019).

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