Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE)
Ausgabejahr 2019
Datum 17.01.2019
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE)
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (16. Januar 2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2019 den
39-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Navanithan G.
im Schwarzwald-Baar-Kreis durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurde seine Wohnung durchsucht.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), des Mordes und des versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Beschuldigte hatte sich von Ende August 2002 bis Mai 2009 in Sri Lanka der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) angeschlossen. Er gehörte der Geheimdiensteinheit der Terrororganisation an. In dieser Funktion war er an dem tödlichen Anschlag auf den damaligen sri-lankischen Außenminister Lakshman Kathirkamar am 12. August 2005 sowie einen versuchten Anschlag auf den Führer der Eelam People´s Democratic Party (EPDP), Douglas Devananda, beteiligt.
Der Beschuldigte wurde gestern (16. Januar 2019) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.