Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Ausgabejahr 2019
Datum 17.04.2019
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Die Bundesanwaltschaft hat heute (17. April 2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2019
den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Volkan L.
in Hamburg durch Beamte des dortigen Landeskriminalamtes festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Volkan L. verließ im November 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich in Syrien dem „Islamischen Staat (IS)“ anzuschließen. Unmittelbar nach seiner Ankunft gliederte sich der Beschuldigte in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur dieser terroristischen Vereinigung ein und absolvierte in einem ihrer Stützpunkte eine militärische Ausbildung. Danach kehrte er im März 2014 nach Deutschland zurück. Hier befasste sich der Beschuldigte fortan mit der Gewinnung von neuen Mitgliedern für die Vereinigung. Vor diesem Hintergrund ermöglichte er im Sommer 2014 einer Person die Ausreise aus Deutschland sowie ihre Weiterreise in das Herrschaftsgebiet des „IS“. Hierzu trat der Beschuldigte in Kontakt mit einem in Syrien tätigen Mitglied des „Islamischen Staates“. Dieses Mitglied organisierte auf Bitte des Beschuldigten die Schleusung des Ausreisewilligen nach Syrien. Volkan L. war dabei als Bindeglied tätig und wickelte die Kommunikation zwischen den beiden Personen ab.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.