Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen, Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a. erhoben
Ausgabejahr 2019
Datum 19.06.2019
Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen, Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a. erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Juni 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen
den 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fares A. B.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in fünf Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB) und in Zusammenhang mit drei dieser Fälle Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VStGB) begangen zu haben. In einem anderen dieser Fälle werden ihm auch ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) und eine gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2) zur Last gelegt. Darüber hinaus besteht ein hinreichender Tatverdacht wegen zwei weiteren Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) und einem Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs.1 Nr. 1 VStGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte schloss sich im Jahr 2012 in Syrien zunächst einer lokal agierenden, der sogenannten Freien Syrischen Armee zuzuordnenden regimefeindlichen Gruppierung an. In einem Propagandavideo dieser Gruppierung zeigte er sich mit einem Maschinengewehr. In einem weiteren Fall schoss der Angeschuldigte mit einem solchen. Zudem erschoss er gemeinsam mit zwei Mitgliedern seiner Einheit einen gegnerischen Kämpfer, den sie zuvor gefangen genommen und an den Händen gefesselt hatten.
Im Frühsommer 2014 wechselte der Angeschuldigte zum sogenannten Islamischen Staat. Er war unter anderem in einem Gefängnis des „IS“ eingesetzt und beteiligte sich dort an der Misshandlung von mindestens drei Gefangenen der Terrororganisation. Zudem führte der Angeschuldigte Patrouillenfahrten durch und brachte von ihm gefangen genommene Personen in das Gefängnis des „IS“. Der mit einem Sturmgewehr bewaffnete Angeschuldigte war auch an einem Kontrollposten eingesetzt. Bei einer Fahrzeugkontrolle misshandelte er gemeinsam mit anderen „IS“-Mitgliedern den Fahrer eines Pickups. Unter anderem schlug er diesem mehrmals mit seinem Maschinengewehr gegen den Kopf. Im Sommer 2014 exekutierte der Angeschuldigte gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern des „IS“ einen zuvor von der Terrororganisation Festgenommenen. Dem Getöteten war Gotteslästerung vorgeworfen worden. Bei der Exekution gaben der Angeschuldigte und seine beiden Mittäter jeweils einen Schuss auf ihr Opfer ab. Anschließend wurde der Leichnam drei Tage auf dem Dorfplatz zur Schau gestellt.
Der Angeschuldigte befindet sich in anderer Sache in Haft; in dieser Sache hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 8. August 2017 den Vollzug von Untersuchungshaft als Überhaft angeordnet (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 9. August 2017).