Der Generalbundesanwalt

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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Al-Izza Lil-lah“ (vormals „Katiba Shuhada al-Ahwaz“)

Ausgabejahr 2019
Datum 19.12.2019

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Al-Izza Lil-lah“ (vormals „Katiba Shuhada al-Ahwaz“)

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Dezember 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Wesam A.

wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Al-Izza Lil-lah“, vormals „Katiba Shuhada al-Ahwaz“ (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB), und in diesem Zusammenhang zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a oder b KrWaffKontrG i. V. m. Teil B Nr. 29 lit. d Kriegswaffenliste) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Wesam A. schloss sich zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa Al-Izza Lil-lah“ oder ihrer Vorgängervereinigung „Katiba Shuhada al-Ahwaz“ an. Im Februar 2013 nahm er auf Seiten der Vereinigung an Kampfhandlungen in der Provinz Rakka teil. In der Folgezeit leistete er zwischen August 2013 und Anfang 2014 viermal Patrouillendienste für die Terrororganisation. Hierbei und bei den Kämpfen war er mit einem Schnellfeuergewehr des Typs Kalaschnikow AK-47 bewaffnet.

Der Angeschuldigte wurde am 15. Juli 2019 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 34 vom 15. Juli 2019).

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