Anklage wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Ausgabejahr 2019
Datum 21.08.2019
Anklage wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Die Bundesanwaltschaft hat am 13. August 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen
den russischen Staatsangehörigen Vladimir D.
wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 7 Nr. 2 AWG und § 17 Abs. 2 Nr. 2 AWG) in acht Fällen erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Zwischen September 2014 und Juni 2018 führte Vladimir D. gelistete Güter im Gesamtwert von 1.832.900,- Euro, die für eine Verwendung im Bereich der militärischen Trägertechnologie besonders geeignet sind, gewerbsmäßig an militärische Empfänger in Russland aus. Bei den Waren handelte es sich in zwei Fällen um heißisostatische Pressen, die insbesondere beim Nachverdichten von Werkstücken in der Luft- und Raumfahrttechnik Anwendung finden und deshalb in Anhang I der EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 aufgeführt sind. Die Ausfuhr derartiger Güter nach Russland ist nach den Vorschriften der Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein können. Um die Exportkontrollen zu umgehen, führte Vladimir D. seine Geschäfte über wechselnde Scheinempfänger durch, legte falsche Dokumente vor und nahm technische Manipulationen an der Ware vor. Zwischen März und Mai 2018 nahm er eine der von ihm gelieferten heißisostatischen Pressen in Russland selbst verbotswidrig in Betrieb.
Weiterhin verpflichtete sich Vladimir D. gegenüber einem militärischen Empfänger zur Lieferung von 15 Kilogramm Decaboranen, die er bis zu seiner Verhaftung teilweise nach Russland ausführte. Decaborane sind chemische Verbindungen, die unter anderem in Raketentreibstoff und Sprengstoffen enthalten sind. Bei ihnen handelt es sich um Rüstungsgüter, deren Ausfuhr den Verboten des von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Waffenembargos unterliegt. Zur Täuschung der Zollbehörden nahm der Angeschuldigte falsche Eintragungen in den Ausfuhrpapieren vor. Er transportierte die chemischen Stoffe entweder selbst oder versendete sie mit einfachem Paket, um bei den Ausfuhrkontrollen keine Aufmerksamkeit zu erregen.
Der Angeschuldigte wurde am 18. Dezember 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 67 vom 19. Dezember 2018).