Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Ausgabejahr 2019
Datum 21.10.2019
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Oktober 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
die deutsche Staatsangehörige Carla-Josephine S.
erhoben.
Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Im Zusammenhang hiermit wird ihr zudem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last gelegt. Darüber hinaus besteht der hinreichende Tatverdacht der Entziehung dreier Minderjähriger mit eingetretener konkreter Todesgefahr, davon in einem Fall mit Todesfolge (§ 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 StGB), der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen, konkret der Eingliederung eines Kindes unter 15 Jahren in eine bewaffnete Gruppe im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 Var. 2 VStGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Carla-Josephine S. reiste im Herbst 2015 über die Niederlande und die Türkei mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Die Angeschuldigte nutzte für die Abreise eine berufsbedingte Abwesenheit ihres Ehemanns aus, der mit der Ausreise seiner Kinder nicht einverstanden war. In der Folgezeit hatte er während deren Aufenthalts in Syrien keinen Einfluss auf das Leben und die Lebensumstände der Kinder und konnte das ihm gemeinsam mit Carla-Josephine S. zustehende Sorgerecht nicht mehr ausüben.
In Syrien lebte sie mit ihren Kindern in der Stadt Raqqa in verschiedenen Unterkünften, die von Gegnern des IS bombardiert und beschossen wurden. Alle drei Kinder wurden auf Veranlassung der Angeschuldigten im Sinne des IS religiös unterrichtet und mussten sich eine öffentliche Hinrichtung ansehen. Zudem ließ Carla-Josephine S. ihren Sohn im Alter von sechs und sieben Jahren mehrfach in einem Ausbildungslager der Terrororganisation militärisch, insbesondere im Umgang mit Schusswaffen, ausbilden und Wachdienste leisten. Als er die IS-Ideologie hinterfragte, meldete Carla-Josephine S. dies der örtlichen „Religionspolizei“. Wie von ihr beabsichtigt, wurde er daraufhin von deren Mitgliedern gezüchtigt. Im Jahr 2018 kam ihr Sohn bei einem Raketenangriff ums Leben.
Anfänglich versuchte Carla-Josephine S., ihren Ehemann in Telefonaten ebenfalls zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dort sollte er sich nach ihrem Willen für die Dauer von drei Monaten in ein paramilitärisches Ausbildungslager des IS begeben und anschließend für die Terrororganisation kämpfen. Hierzu war ihr Ehemann jedoch nicht bereit. Die Angeschuldigte heiratete daher nach islamischem Recht im Frühjahr 2016 einen aus Kenia oder Somalia stammenden IS-Kämpfer. Dieser wies die Angeschuldigte in die Handhabung eines vollautomatischen Sturmgewehrs des Typs Kalaschnikow (AK 47) ein. Zudem betreute Carla-Josephine S. Geldtransaktionen für IS-Mitglieder, die über einen internationalen Finanzdienstleiter abgewickelt wurden. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erhielt die Angeschuldigte von der terroristischen Vereinigung monatlich 100 US-Dollar.
Die Angeschuldigte war darüber hinaus Mitglied der „Katiba Nusaiba“. Bei dieser handelt es sich um eine Kampfeinheit des IS, die ausschließlich aus weiblichen Angehörigen besteht. Carla-Josephine S. fuhr als Mitglied dieser Einheit andere Frauen zum Schießtraining. Zudem besaß sie eine Handgranate, um mit dieser bei einem gegnerischen Angriff möglichst viele Gegner, sich und ihre Kinder zu töten.
Nachdem die Angeschuldigte im Mai 2017 ein Kind zur Welt gebracht hatte, verließ sie aufgrund der zunehmenden Bombardierungen im Juni 2017 mit ihren vier Kindern Raqqa. Ihr (neuer) Ehemann blieb dort zurück und verstarb. Daraufhin erhielt sie von dem Witwenbüro des IS einmalig 1.000 US-Dollar.
Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 6. Juni 2019 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 24 vom 7. Juni 2019).