Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) erhoben
Ausgabejahr 2019
Datum 22.05.2019
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 13. Mai 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
die 26-jährige deutsche Staatsangehörige Derya Ö.
erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie in diesem Zusammenhang in einem Fall gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) und sich in drei weiteren Fällen, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Derya Ö. schloss sich im Februar 2014 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Dort heiratete sie nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrororganisation. Zu diesem stand sie bereits vor ihrer Ausreise aus Deutschland über das Internet in Kontakt. In der Folgezeit lebte Derya Ö. mit ihrem Ehemann in vom IS besetzten Gebieten in Syrien und im Irak. Dort hatte die Terrororganisation Wohnhäuser unter ihre Verwaltung gestellt, nachdem deren rechtmäßige Bewohner vor den Truppen des IS geflohen oder von ihnen vertrieben worden waren. Die Angeschuldigte erhielt mit ihrer Familie zunächst Wohnungen in einzelnen dieser Wohnhäuser und später eines dieser Wohnhäuser zur kostenlosen Nutzung. Derya Ö. führte den Haushalt und betreute das Kind der Eheleute. Für ihre Tätigkeiten zur Förderung der Zwecke der Vereinigung wurde sie monatlich entlohnt. Während einer kurzzeitigen Trennung von ihrem Ehemann heiratete die Angeschuldigte nach islamischem Ritus ein höherrangiges IS-Mitglied. Von diesem wurde sie allerdings drei Wochen später wieder geschieden. Anschließend kehrte sie zu ihrem früheren Ehemann zurück. Von diesem erlernte die Angeschuldigte den Umgang mit vollautomatischen Kriegswaffen. Zudem besaß sie während ihrer Zeit beim IS einen für ein Selbstmordattentat geeigneten Sprengstoffgürtel. Einen solchen Sprengstoffgürtel bot sie auch über einen Messengerdienst zum Verkauf an. Nach der Inhaftierung ihres Ehemannes durch die Vereinigung lebte die Angeschuldigte in einem Frauenhaus des IS.
Die Angeschuldigte wurde am 14. November 2018 festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 62 vom 15. November 2018).