Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE) wegen Beihilfe zum Mord erhoben
Ausgabejahr 2019
Datum 24.07.2019
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE) wegen Beihilfe zum Mord erhoben.
Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Juli 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den
40-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Navanithan G.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) hinreichend verdächtig (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Zudem wird ihm Beihilfe zum Mord zur Last gelegt (§§ 211, 27 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte gehörte von Ende August 2002 bis Mai 2009 in Sri Lanka der Geheimdiensteinheit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) an. In dieser Funktion oblag ihm die Beschaffung von Informationen über Gegner der LTTE. So lieferte er Erkenntnisse, die bei der Durchführung des tödlichen Anschlags auf den damaligen sri-lankischen Außenminister Lakshman Kathirkamar am 12. August 2005 verwendet wurden. In der Endphase des Bürgerkriegs verhalf der Angeschuldigte Führungspersönlichkeiten der LTTE zur Flucht aus Sri Lanka.
Der Angeschuldigte war am 16. Januar 2019 verhaftet worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 5 vom 17. Januar 2019).