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Zwei vorläufige Festnahmen im Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke

Ausgabejahr 2019
Datum 27.06.2019

Zwei vorläufige Festnahmen im Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke

Die Bundesanwaltschaft hat

den 64-jährigen deutschen Staatsangehörigen Elmar J. sowie
den 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus H.

vorläufig festnehmen lassen. Des Weiteren wurden ihre Wohnungen in Kassel sowie im Landkreis Höxter durchsucht.

Der Beschuldigte Elmar J. steht im Verdacht, dem dringend verdächtigen Stephan E. im Jahr 2016 die spätere Tatwaffe verkauft zu haben. Der Kontakt zwischen den beiden soll dabei durch den Beschuldigten Markus H. hergestellt worden sein. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesanwaltschaft den Erlass von Haftbefehlen wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs beantragen.

Die Bundesanwaltschaft wird heute gegen 12:30 Uhr über den aktuellen Stand der Ermittlungen informieren. Zu diesem Zweck wird der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft an der Eingangspforte des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe - und nicht in den Räumlichkeiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof - eine Erklärung vor Medienvertretern abgeben.

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