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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) erhoben

Ausgabejahr 2019
Datum 17.04.2019

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 5. April 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die 47-jährige deutsche Staatsangehörige Mine K.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie sich, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Mine K. fasste spätestens Ende des Jahres 2014 den Entschluss, nach Syrien auszureisen, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen und am Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad sowie dem Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu beteiligen. Zu diesem Zweck heiratete sie nach islamischem Recht im Januar 2015 von Deutschland aus per Videotelefonie einen zu diesem Zeitpunkt in der Türkei aufhältigen IS-Kämpfer. Im Februar 2015 reiste Mine K. mit ihrem Kind zu ihrem Ehemann in die Türkei. Von dort ließen sie sich nach Syrien bringen, wo sich die Angeschuldigte der terroristischen Vereinigung anschloss.

Mine K. war mit ihrem Sohn zunächst für drei Monate in einem Frauenhaus des IS in Mossul untergebracht, während ihr Ehemann von der Organisation eine ideologische Schulung erhielt. Anschließend zog die Familie in eine vom IS zur Verfügung gestellte gemeinsame Wohnung. Fortan führte die Angeschuldigte den gemeinsamen Haushalt und ihr Ehemann betätigte sich als Kämpfer bei dem IS. Dieser zahlte ihnen eine monatliche Zuwendung von ungefähr 250 US-Dollar.

Im August 2015 zog die Angeschuldigte mit ihrer Familie von Mossul in den Irak nach Tal Afar. Dieses Gebiet war bereits im Juni 2014 durch Kämpfer des „Islamischen Staates“ erobert und besetzt worden. Im Zuge dessen hatte die Terrororganisation Wohnhäuser unter ihre Verwaltung gestellt, nachdem deren rechtmäßige Bewohner vor den Truppen des IS geflohen oder von ihnen vertrieben worden waren. Die Familie der Angeschuldigten erhielt eines dieser Wohnhäuser zur Nutzung zugeteilt. Diese zog dort bereitwillig ein, um den Gebietsanspruch der Organisation zu festigen und eine Rückeroberung durch gegnerische Militärverbände zu erschweren.

Im Dezember 2015 kehrte Mine K. nach Mossul zurück, nachdem ihr Ehemann bei einem Wachdienst getötet worden war. Der IS stellte nunmehr die monatlichen Geldzahlungen ein und zahlte aufgrund des Todes ihres Ehemannes einmalig einen Betrag in Höhe von 1000 US-Dollar an die Angeschuldigte. Diese zog im Mai 2016 mit ihrem Sohn nach Raqqa um. Dort entschloss sie sich, den IS zu verlassen. Ende Oktober 2016 reisten sie und ihr Sohn in die Türkei aus und kehrten in die Bundesrepublik Deutschland zurück.

Die Angeschuldigte wurde am 17. Oktober 2018 nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 57 vom 17. Oktober 2018).

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