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Vollzug von Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke angeordnet

Ausgabejahr 2019
Datum 28.06.2019

Vollzug von Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke angeordnet

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (27. Juni 2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen

den 64-jährigen deutschen Staatsangehörigen Elmar J. sowie
den 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus H.

wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB) erwirkt. Die beiden Beschuldigten waren vorgestern (26. Juni 2019) auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft vorläufig festgenommen worden (vgl. Pressemitteilungen Nr. 29 und Nr. 30 vom 27. Juni 2019).
Die beiden Beschuldigten sind im Laufe des gestrigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hat jeweils Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

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