Der Generalbundesanwalt

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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“

Ausgabejahr 2020
Datum 01.09.2020

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (31. August 2020) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. August 2020

den deutschen Staatsangehörigen Samoil D.

in Bonn von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurde in Bonn die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Jahr 2013 in Syrien als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Samoil D. schloss sich geleitet von einer radikal-islamischen Einstellung spätestens im Juli 2013 in Syrien der „Junud al-Sham“ („Soldaten Syriens“) an. Zu diesem Zweck hatte er im Juni 2013 die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Nachdem er seinen Treueeid auf den „Emir“ der Gruppe abgelegt hatte, absolvierte er über einen Zeitraum von drei Monaten eine Ausbildung an Schusswaffen. Im Folgenden übernahm er innerhalb der terroristischen Vereinigung Wachdienste und führte Kurierfahrten durch. Zudem wirkte er als Sprecher an der Produktion zweier deutschsprachiger Propagandavideos der „Junud al-Sham“ mit.

Im November 2013 kehrte der Beschuldigte nach Deutschland zurück.

Samoil D. wurde gestern (31. August 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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