Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“
Ausgabejahr 2020
Datum 03.01.2020
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (2. Januar 2020) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019
den türkischen Staatsangehörigen Gökmen Ç.
festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte im Fernbahnhof am Flughafen Frankfurt durch Beamte der Bundespolizei. Mit den Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt betraut.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Gökmen Ç. war im Zeitraum April 2018 bis Juni 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. In dieser Funktion nahm er die typischen Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ sowie die eines „Regionsverantwortlichen“ wahr. Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten innerhalb seiner örtlichen Zuständigkeitsbereiche. Zu diesen zählten neben dem sogenannten „PKK-Gebiet Frankfurt“ auch die aus den sogenannten Gebieten „Frankfurt“, „Mainz“ und „Gießen“ bestehende „PKK-Region Hessen“ sowie die „PKK-Region Saarland“ mit den dazugehörigen sogenannten Gebieten „Darmstadt“, „Mannheim“ und „Saarbrücken“.
Der Beschuldigte erteilte den ihm unterstellten „Gebietsverantwortlichen“ sowie sonstigen Kadern und Aktivisten Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Zu diesem Zweck stand er mit ihnen in regem persönlichen sowie telefonischen Kontakt und ließ sich über die neuesten Entwicklungen informieren. Zudem wirkte er bei der Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit, indem er im Vorfeld auf die Erledigung anfallender Arbeiten sowie auf eine möglichst hohe Beteiligung hinwirkte. Außerdem koordinierte der Beschuldigte die Sammlung von „Spendengeldern“ und nahm auch persönlich Kontakt mit potentiellen „Spendern“ auf, um diese zu Zahlungen an die terroristische Vereinigung zu veranlassen.
Gökmen Ç. selbst war gegenüber der sogenannten Europaführung der Terrororganisation berichtspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.