Der Generalbundesanwalt

Navigation und Service

Neuer Haftbefehl gegen Vadim K. alias Vadim S. wegen Mordes zum Nachteil des russisch-georgischen Staatsangehörigen Tornike K. erwirkt

Ausgabejahr 2020
Datum 11.02.2020

Neuer Haftbefehl gegen Vadim K. alias Vadim S. wegen Mordes zum Nachteil des russisch-georgischen Staatsangehörigen Tornike K. erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. Februar 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen

den russischen Staatsangehörigen Vadim K. alias Vadim S.,

wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes zum Nachteil des russisch-georgischen Staatsangehörigen Tornike K. (§ 211 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG) erwirkt.

Der Beschuldigte ist im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hat Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der nunmehr erwirkte Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. August 2019.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK