Neuer Haftbefehl gegen Vadim K. alias Vadim S. wegen Mordes zum Nachteil des russisch-georgischen Staatsangehörigen Tornike K. erwirkt
Ausgabejahr 2020
Datum 11.02.2020
Neuer Haftbefehl gegen Vadim K. alias Vadim S. wegen Mordes zum Nachteil des russisch-georgischen Staatsangehörigen Tornike K. erwirkt
Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. Februar 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen
den russischen Staatsangehörigen Vadim K. alias Vadim S.,
wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes zum Nachteil des russisch-georgischen Staatsangehörigen Tornike K. (§ 211 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG) erwirkt.
Der Beschuldigte ist im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hat Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der nunmehr erwirkte Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. August 2019.