Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

Ausgabejahr 2020
Datum 13.05.2020

Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Januar 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen

den indischen Staatsangehörigen Balvir S.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Balvir S. erklärte sich spätestens im Januar 2015 gegenüber einem Mitarbeiter des indischen Auslandsgeheimdienstes Research & Analysis Wing (R&AW) bereit, ihm Informationen über die oppositionelle Sikh-Gemeinde und die Kashmir-Bewegung in Deutschland sowie deren Angehörige zu beschaffen. Die nachrichtendienstliche Anbindung des Angeschuldigten erfolgte durch regelmäßige telefonische und persönliche Kontakte mit seinem in Deutschland stationierten Führungsoffizier. Auf diese Weise übermittelte der Angeschuldigte bis Anfang Dezember 2017 in zahlreichen Fällen die gewünschten Informationen.

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