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Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung erlassen und in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2020
Datum 15.02.2020

Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung erlassen und in Vollzug gesetzt

Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. Februar 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen

den deutschen Staatsangehörigen Werner S.
den deutschen Staatsangehörigen Michael B.
den deutschen Staatsangehörigen Thomas N.
den deutschen Staatsangehörigen Tony E.
den deutschen Staatsangehörigen Thorsten W.
den deutschen Staatsangehörigen Ulf R.
den deutschen Staatsangehörigen Wolfgang W.
den deutschen Staatsangehörigen Markus K.
den deutschen Staatsangehörigen Frank H.
den deutschen Staatsangehörigen Marcel W.
den deutschen Staatsangehörige Stefan K. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Steffen B.

erwirkt. Die Beschuldigten waren gestern (14. Februar 2020) vorläufig festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 5 vom 14. Februar 2020). Sie wurden im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der jeweils Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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