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Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim Partei Deutschland“) in Vollzug gesetzt

Ausgabejahr 2020
Datum 17.07.2020

Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim Partei Deutschland“) in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (17. Juli 2020) gegen

den deutschen Staatsangehörigen Marcus B.

den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte war gestern (16. Juli 2020) festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 26 vom 16. Juli 2020).

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