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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Ausgabejahr 2020
Datum 20.08.2020

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. August 2020 vor dem Kammergericht Berlin Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Zeynep G.

erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in drei Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Es besteht zudem ein hinreichender Tatverdacht, dass sie zugleich in einem dieser Fälle gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) und in einem anderen Fall ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) verübt hat.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Zeynep G. reiste Ende September/Anfang Oktober 2014 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien aus, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. In Syrien heiratete sie einen tschetschenischen „IS“-Kämpfer und schloss sich der Terrororganisation an. Fortan lebte sie mit ihrem Ehemann zusammen, kümmerte sich um den gemeinsamen Haushalt und ermöglichte ihrem Ehemann so, für den „IS“ als Kämpfer tätig zu werden. Zudem forderte sie im März 2015 über den Messengerdienst WhatsApp eine in Deutschland lebende Bekannte auf, ihrer nach Ansicht der Angeschuldigten bestehenden religiösen Pflicht zum „Jihad“ nachzukommen, die Bundesrepublik zu verlassen und sich ebenfalls der terroristischen Vereinigung anzuschließen.

Nachdem ihr damaliger Ehemann Mitte des Jahres 2015 bei einem Gefecht getötet worden war, kam die Angeschuldigte in einem Frauenhaus des „IS“ unter. Im Oktober/November 2015 heiratete sie dann nach islamischem Ritus ein ebenfalls aus Deutschland nach Syrien ausgereistes „IS“-Mitglied und zog zu diesem nach Raqqa. Dort lebten sie mit dem gemeinsamen Sohn bis zumindest Sommer 2017 in einer vom „IS“ zur Verfügung gestellten Wohnung, die von der Vereinigung vereinnahmt worden war, nachdem die vorherigen Bewohner vor dem „IS“ geflohen waren. Zeynep G. führte den gemeinsamen Haushalt und erledigte die für ihre gemeinsame Lebensführung und die Tätigkeit ihres Mannes für den „IS“ notwendigen Einkäufe. Die Nutzung der Wohnung wurde der Angeschuldigten und ihrem Ehemann als Besoldungssurrogat für die für den „IS“ geleisteten Dienste unentgeltlich überlassen. Zusätzlich erhielten sie beide von der Terrororganisation für ihre Tätigkeiten monatlich eine gemeinsame Zahlung in Höhe von 100 US-Dollar.

Dem Hochzeitswunsch der Angeschuldigten entsprechend hatte ihr Ehemann ihr ein Schnellfeuergewehr des Typs AK 47 „Kalaschnikow“ besorgt und sie im Umgang mit dieser Waffe unterwiesen. Zeynep G. hatte diese für mehrere Wochen in der gemeinsamen Wohnung in Raqqa in ihrem Besitz, bis sie aufgrund von Geldknappheit verkauft werden musste.

Der Ehemann der Angeschuldigten kam in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 ums Leben. Zeynep G. geriet zu Beginn des Jahres 2019 in die Obhut von kurdischen Kräften und wurde in ein Flüchtlingslager in Nordsyrien verbracht. Aus diesem gelang ihr Anfang dieses Jahres die Flucht. Nach ihrer Einreise in die Türkei im Februar 2020 wurde sie von dortigen Sicherheitskräften aufgegriffen und befand sich seither in Abschiebehaft.

Die Angeschuldigte wurde am 21. Mai 2020 am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 18 vom 22. Mai 2020).

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