Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a.
Ausgabejahr 2020
Datum 20.12.2020
Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ u.a.
Die Bundesanwaltschaft hat heute (20. Dezember 2020) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2020 die
deutsche Staatsangehörige Leonora M.
bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist teilweise als Jugendliche mit Verantwortungsreife, teilweise als Heranwachsende der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig, Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 27 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) WaffG).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Leonora M. reiste als 15-Jährige im März 2015 nach Syrien aus und schloss sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Sie heiratete nach ihrer Ankunft in Syrien nach islamischem Ritus einen Angehörigen des „IS“-Geheimdienstes und wurde dessen „Drittfrau“. In Raqqa kümmerte sich die Beschuldigte in der Folge zur Stärkung der Terrororganisation nicht nur um die häusliche Arbeit und die Erziehung der zwischenzeitlich zwei gemeinsamen Kinder, sondern arbeitete zusätzlich noch einige Zeit in einem „IS“-Krankenhaus als Pflegekraft. Neben monatlichen Unterstützungszahlungen in Höhe von 50 US-Dollar erhielt sie von der Vereinigung zudem noch eine halbautomatische Selbstladepistole der Marke Glock.
Ende des Jahres 2015 erwarb der Ehemann der Beschuldigten im Zuge des systematischen und ausgedehnten Angriffs des "IS" gegen die Jesiden eine Frau jesidischen Glaubens als Sklavin mit dem Ziel, diese nebst ihren beiden Kindern gewinnbringend weiterzuveräußern. Leonora M. unterstützte dieses tatsächlich auch realisierte Vorhaben und sorgte deshalb gezielt dafür, den schlechten Allgemeinzustand der jesidischen Frau zu verbessern. Gleichzeitig war die Beschuldigte aber bestrebt, die Jesidin von ihren aus Sicht des „IS“ als Irrglauben angesehenen religiösen Überzeugungen weg und zu dem seitens des "IS" vertretenen Islamverständnis hinzuführen.
Aufgrund der anhaltenden Kämpfe um Raqqa floh die Beschuldigte zusammen mit ihrem Ehemann und den zwei gemeinsamen Kindern im Sommer 2017 aus der Stadt. Die weiteren Gebietsverluste des „IS“ in Syrien zwangen sie auch im Anschluss zu weiteren Umzügen, bis Leonora M. dann mit ihren beiden Kindern Anfang Januar 2019 in ein Flüchtlingslager aufgenommen wurde, in dem sie bis zu ihrer Ausreise lebte.
Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.