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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Ausgabejahr 2020
Datum 22.05.2020

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. Mai 2020) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2020

die deutsche Staatsangehörige Zeynep G.

bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte des Landeskriminalamtes Berlin und der Bundespolizei festnehmen lassen. Sie ist heute (22. Mai 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt worden, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Zeynep G. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Zeynep G. reiste Ende September/Anfang Oktober 2014 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien aus, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. In Syrien heiratete sie einen tschetschenischen „IS“-Kämpfer und schloss sich der Terrororganisation an. Fortan lebte sie mit ihrem Ehemann zusammen, kümmerte sich um den gemeinsamen Haushalt und ermöglichte ihrem Ehemann so, für den „IS“ als Kämpfer tätig zu werden.

Im März 2015 forderte sie über den Messengerdienst WhatsApp eine in Deutschland lebende Bekannte auf, ihrer - nach Ansicht der Beschuldigten bestehenden - religiösen Pflicht zum Jihad nachzukommen, die Bundesrepublik zu verlassen und sich ebenfalls der terroristischen Vereinigung anzuschließen.

Nachdem ihr damaliger Ehemann Mitte des Jahres 2015 bei einem Gefecht getötet worden war, lebte Zeynep G. zunächst in einem Frauenhaus des „IS“. Wenig später heiratete sie einen aus Deutschland stammenden „IS“-Kämpfer. Zeynep G. zog zu diesem nach Raqqa in dessen von der Terrororganisation zur Verfügung gestellten Wohnung und führte anschließend den gemeinsamen Haushalt. Ende 2016 brachte sie dort ein gemeinsames Kind zur Welt. Von dem „IS“ erhielten die Beschuldigte und ihr Ehemann für ihre Tätigkeiten monatlich eine gemeinsame Zahlung in Höhe von 100 US-Dollar. Ihr Ehemann kam in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 ums Leben. Zeynep G. wurde zu Beginn des Jahres 2019 von kurdischen SDF-Kräften aufgegriffen und lebte fortan in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien. Aus diesem gelang ihr Anfang 2020 die Flucht. Nach ihrer Einreise in die Türkei wurde sie von dortigen Sicherheitskräften aufgegriffen und befand sich seither in Abschiebehaft.

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