Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim Partei Deutschland“)
Ausgabejahr 2020
Datum 27.08.2020
Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung („Goyim Partei Deutschland“)
Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft wurde gestern (26. August 2020)
der deutsche Staatsangehörige Fadi J.
von den Niederlanden zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt.
Fadi J. war bereits am 16. Juli 2020 in Heerlen (Niederlande) festgenommen worden. Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2020 (vgl. Pressemitteilung Nr. 26 vom 16. Juli 2020).
Der Beschuldigte wurde gestern Abend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.