Festnahme mutmaßlicher Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung
Ausgabejahr 2020
Datum 14.02.2020
Festnahme mutmaßlicher Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen (vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 14. Februar 2020)
den deutschen Staatsangehörigen Werner S.
den deutschen Staatsangehörigen Michael B.
den deutschen Staatsangehörigen Thomas N. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Tony E.
vorläufig festnehmen lassen. Ihnen wird vorgeworfen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB).
Wegen Verdachts der Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) wurden zudem vorläufig festgenommen
der deutsche Staatsangehörige Thorsten W.
der deutsche Staatsangehörige Ulf R.
der deutsche Staatsangehörige Wolfgang W.
der deutsche Staatsangehörige Markus K.
der deutsche Staatsangehörige Frank H.
der deutsche Staatsangehörige Marcel W.
der deutsche Staatsangehörige Stefan K. sowie
der deutsche Staatsangehörige Steffen B.
Auf Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse haben sich die Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten erhärtet. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen die vorgenannten Beschuldigten zu stellen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten nach wie vor im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen sich im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Anberaumt und koordiniert wurden die Treffen durch den Beschuldigten Werner S., der in einigen Fällen durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt worden ist. Zudem standen die Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt.
Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.
Die zwölf Festgenommenen werden im Laufe des heutigen oder morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.