Haftbefehle gegen fünf mutmaßliche Mitglieder einer Terrorzelle der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Vollzug gesetzt
Ausgabejahr 2020
Datum 15.04.2020
Haftbefehle gegen fünf mutmaßliche Mitglieder einer Terrorzelle der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Vollzug gesetzt
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (15. April 2020) die Haftbefehle gegen
den tadschikischen Staatsangehörigen Azizjon B.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Muhammadali G.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Farhodshoh K.,
den tadschikischen Staatsangehörigen Sunatullokh K. sowie
den tadschikischen Staatsangehörigen Ravsan B.
in Vollzug gesetzt.
Die Beschuldigten wurden im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser hat gegen alle Beschuldigte den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet. Sie waren - mit Ausnahme des Beschuldigten Ravsan B. - heute festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 12 vom 15. April 2020).