Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar aI-Tabka" und „Ahrar al-Sham“ in Vollzug gesetzt
Ausgabejahr 2020
Datum 18.08.2020
Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar aI-Tabka" und „Ahrar al-Sham“ in Vollzug gesetzt
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (18. August 2020) den Haftbefehl gegen
den syrischen Staatsangehörigen Khaled A.
in Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte ist heute Vormittag (18. August 2020) festgenommen und anschließend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 18. August 2020).