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Anklageerhebung und Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Ausgabejahr 2021
Datum 06.07.2021

Anklageerhebung und Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Mai 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Dr. Klaus L.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben. Dieser wurde am 5. Juli 2021 festgenommen. Grundlage für die Festnahme ist ein Haftbefehl des Oberlandesgerichts München vom 21. Juni 2021, dessen Erlass die Bundesanwaltschaft zusammen mit der Anklageerhebung wegen des Vorwurfs der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG) beantragt hatte.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Dr. Klaus L. ist Politologe und betrieb seit 2001 einen sogenannten Thinktank. Diesem verhalf der Angeschuldigte aufgrund seiner wissenschaftlichen Reputation und über lange Jahre aufgebauter Netzwerke zu internationaler Bedeutung. Anlässlich einer Vortragsreise nach Schanghai im Juni 2010 traten Angehörige eines chinesischen Nachrichtendienstes mit dem Angeschuldigten in Kontakt, um ihn für eine Mitarbeit zu gewinnen. In der Folgezeit bis November 2019 übermittelte der Angeschuldigte dem chinesischen Geheimdienst im Vorfeld oder Nachgang von Staatsbesuchen oder multinationalen Konferenzen sowie zu bestimmten aktuellen Fragestellungen regelmäßig Informationen. Diese beschaffte er vorrangig von seinen zahlreichen, über das Institut gewonnenen hochrangigen politischen Ansprechpartnern. Als Gegenleistung wurden dem Angeschuldigten die Reisen zu den jeweiligen Treffen mit den chinesischen Nachrichtendienstmitarbeitern einschließlich eines Rahmenprogramms finanziert; zudem erhielt er ein Honorar.

Der Angeschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (6. Juli 2021) dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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