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Festnahmen und Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder eines internationalen Netzwerkes zur Terrorfinanzierung

Ausgabejahr 2021
Datum 07.01.2021

Festnahmen und Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder eines internationalen Netzwerkes zur Terrorfinanzierung

Die Bundesanwaltschaft hat in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (7. Januar 2021)

den deutschen Staatsangehörigen Önder A.,
den deutschen Staatsangehörigen Tassilo M. sowie
die deutsche, serbische und kosovarische Staatsangehörige Valdete M.

in Ulm, Delmenhorst und München vom Bundeskriminalamt vorläufig festnehmen lassen.

Die drei Beschuldigten werden im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen sowie den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Gegen sie besteht der Tatverdacht der Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Hai’at Tahrir al-Sham – HTS“) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG).

Neben den Wohnungen der drei vorläufig Festgenommenen wurden unter Federführung des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg in Berlin, München, Raum Ulm und Neu-Ulm, Kerpen (Rhein-Erft-Kreis), Laatzen (Region Hannover), Witten (Enneppe-Ruhr-Kreis) sowie Wiesbaden die Wohnungen und andere Räumlichkeiten von elf weiteren Beschuldigten auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsucht. Gegen sie besteht ebenfalls der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Ausland.

Den Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Bei der HTS handelt es sich um einen Anfang 2017 erfolgten Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung in Syrien, darunter insbesondere die ausländische terroristische Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN). Wie die JaN hat die HTS es sich zum Ziel gesetzt, die syrische Regierung gewaltsam zu stürzen und dort einen auf ihrer Ideologie gründenden „Gottesstaat“ zu errichten.

Die Beschuldigten gehören einem internationalen Netzwerk an, das die terroristischen Aktivitäten der HTS in Syrien von Europa aus länderübergreifend durch finanzielle Spenden gefördert hat. In dieses Netzwerk waren Önder A. und Tassilo M. als Finanzmittler eingebunden. Der Beschuldigte Önder A. hielt sich in der Türkei auf und fungierte als Mittelsmann zu einem HTS-Mitglied in Syrien. Dieses unterhielt von dort aus eine Plattform im Internet, auf der öffentlich zu Spenden für die Terrororganisation und die Finanzierung ihres bewaffneten „Jihads“ aufgerufen wurde. Dabei warb das HTS-Mitglied ausdrücklich damit, dass die Zuwendungen insbesondere für den Kauf von Schusswaffen und Zubehör sowie für die Sicherung des Lebensunterhalts für bewaffnete Kämpfer eingesetzt würden.

Vor diesem Hintergrund überwies der Beschuldigte Tassilo M. in drei Fällen zwischen Juli und September 2018 als Spenden für die HTS in Empfang genommene Geldbeträge an den Beschuldigten Önder A. Dieser wiederum leitete die Beträge an das vorgenannte HTS Mitglied in Syrien weiter.

Valdete M. überwies im September 2018 ebenfalls einen als Zuwendung an die HTS bestimmten Geldbetrag an Önder A., der wiederum die Weiterleitung nach Syrien veranlasste. Zuvor hatte Valdete M. im Februar 2018 eine Spende an die HTS über einen anderen Finanzmittler nach Syrien an das besagte HTS-Mitglied transferiert.

Gegen die übrigen von den heutigen Durchsuchungsmaßnahmen betroffenen Beschuldigten besteht der Anfangsverdacht, als Spendensammler tätig gewesen zu sein oder die HTS selbst durch Geldzuwendungen unterstützt zu haben.

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