Der Generalbundesanwalt

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Weitere Anklage gegen Lina E. erhoben

Ausgabejahr 2021
Datum 09.08.2021

Weitere Anklage gegen Lina E. erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 29. Juli 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden eine weitere Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Lina E.

erhoben.

Neben dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) wird der Angeschuldigten eine weitere gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB) zur Last gelegt.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 2. Oktober 2018 verübte Lina E. als Mitglied der kriminellen Vereinigung zusammen mit drei anderen Tätern eine Attacke auf eine der rechten Szene zuzuordnende Person in Leipzig Gohlis. Die Angreifer passten den Geschädigten am frühen Morgen beim Verlassen seiner Wohnung ab und brachten ihn zunächst mit Tritten zu Fall. Sodann schlugen und traten sie auf das am Boden liegende Opfer ein. Zudem versprühten sie Pfefferspray. Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Gesicht sowie einen Kniescheibenbruch.

Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 14. Mai 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen Lina E. und drei weitere mutmaßliche Angehörige der linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben. Darin wird den Angeschuldigten Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) und die Beteiligung an körperlichen Übergriffen zwischen Ende Oktober 2018 und Mitte Februar 2020 vorgeworfen (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021).

Die Angeschuldigte Lina E. befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 42 und 43, jeweils vom 6. November 2020, sowie Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021).

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