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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“

Ausgabejahr 2021
Datum 11.05.2021

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“

Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. Mai 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2021

den türkischen Staatsangehörigen Abdullah Ö.

festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte in Heilbronn durch Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Abdullah Ö. war seit August 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. In dieser Funktion nahm er die typischen Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ sowie die eines „Regionsverantwortlichen“ wahr. Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten in dem sogenannten „PKK-Gebiet Frankfurt“, in der aus den sogenannten Gebieten „Frankfurt“, „Mainz“ und „Gießen“ bestehenden „PKK-Region Hessen“ sowie in dem sogenannten „PKK-Gebiet Stuttgart“. Auch auf die „PKK-Region Saarland“ mit den dazugehörigen sogenannten Gebieten „Darmstadt“, „Mannheim“ und „Saarbrücken“ übte der Beschuldigte bestimmenden Einfluss aus.

Der Beschuldigte erteilte den ihm unterstellten „Gebietsverantwortlichen“, Kadern und Aktivisten der PKK Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Er wirkte bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit. Zudem koordinierte und überwachte der Beschuldigte die Sammlung von „Spendengeldern“ und nahm auch persönlich Kontakt mit potentiellen „Spendern“ auf, um diese zu Zahlungen an die terroristische Vereinigung zu veranlassen.

Abdullah Ö. selbst war gegenüber der sogenannten Europaführung der Terrororganisation berichtspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.

Der Beschuldigte wird am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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