Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Ausgabejahr 2021
Datum 24.03.2021
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. März 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 2020
die deutsche Staatsangehörige Stefanie A.
bei ihrer Einreise am Flughafen Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein vorläufig festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in zwei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und des Kriegsverbrechens gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 VStGB).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Stefanie A. reiste im Sommer 2016 mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.
Nach ihrer Ankunft in Syrien schloss sich Stefanie A. dem IS an. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa, Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt. Weiter veranlasste sie zusammen mit ihrem Ehemann, dass der damals unter 15 Jahre alte Sohn in einem militärischen Ausbildungslager der Terrororganisation Unterricht im Umgang mit Schusswaffen erhielt. Der Sohn wurde zudem aktiv bei militärischen Operationen eingesetzt. Zu einem derzeit nicht näher feststellbaren Zeitpunkt betätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.
Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden.
Die Beschuldigte wird im Laufe des morgigen Tages (25. März 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.