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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar aI-Tabka" und „Ahrar al-Sham“ erhoben

Ausgabejahr 2021
Datum 26.01.2021

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar aI-Tabka" und „Ahrar al-Sham“ erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Januar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Khaled A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in der Zeit von Januar 2013 bis August 2013 in Syrien als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Tabka“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Im Zusammenhang hiermit wird ihm zudem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a) und b) KrWaffG) und ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) zur Last gelegt. Weiterhin ist er angeklagt, in der Zeit von August 2013 bis Anfang 2014 in Syrien Mitglied der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ gewesen zu sein (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Khaled A. schloss sich spätestens Ende Januar 2013 in Syrien der „Ahrar al-Tabka“ an, um auf Seiten der Rebellen an dem dortigen Bürgerkrieg teilzunehmen. Ziel der Gruppierung und des Angeschuldigten war es, in Syrien mit Waffengewalt einen religiös-fundamentalistischen Staat nach den Regeln der Scharia zu errichten. Neben dem Regime des syrischen Machthabers Bashar Al-Assad wurden deshalb zugleich „Ungläubige und Abtrünnige“ bekämpft. Die Gruppierung zählte in der Folge zu dem Militärbündnis der sog. „Euphrat-Bataillone“, zu welchen unter anderem auch die Terrororganisation „Jabhat al-Nusra“ gehörte.

Der Angeschuldigte nahm auf Seiten der „Ahrar aI-Tabka" an Kampfhandlungen teil und war hierfür mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnet. Nach der Einnahme der Stadt Tabka beschaffte er Wohnraum für Kämpfer der Organisation, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben worden waren. Zudem dokumentierte er als Medienvertreter Geschehnisse für die Vereinigung.

Als sich die „Ahrar al-Tabka“ im August 2013 der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ anschloss, billigte der Angeschuldigte dies und unterstellte sich fortan der neuen Befehlsstruktur. Bis Anfang 2014 übte er für die Gruppierung seine Tätigkeit als Medienvertreter weiter aus und übernahm Aufgaben bei der Bewachung des bei der Stadt Tabka gelegenen Staudamms.

Der Angeschuldigte wurde am 18. August 2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 33 und Nr. 34 vom 18. August 2020).

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