Der Generalbundesanwalt

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Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. erhoben

Ausgabejahr 2021
Datum 27.01.2021

Anklage wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Januar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Susanne G.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 3 StGB) hinreichend verdächtig. Weiter ist sie wegen Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Abs. 1 StGB), Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten (§ 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie in mehreren Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 lit. b und Nr. 7 WaffG) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Susanne G. vertritt eine von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit geprägte Grundhaltung. Aus dieser Gesinnung heraus bereitete sie spätestens ab Ende Mai 2020 einen Brandanschlag auf Amtsträger oder Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland vor. Zu diesem Zweck erwarb die Angeschuldigte im Internet Literatur zum Umgang mit Sprengstoffen und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen. Weiter beschaffte sie sich für den Bau von Brandsätzen benötigte Materialien, darunter Benzin, Kartuschen mit einem Propan/Butan-Gasgemisch, Feuerwerkskörper und Zündschnüre. Im Sommer 2020 spähte die Angeschuldigte Polizeibeamte und einen fränkischen Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer aus. Dabei kundschaftete sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen aus.

Zuvor hatte die Angeschuldigte in der Zeit von Anfang Dezember 2019 bis Anfang März 2020 insgesamt sechs anonyme Briefe an den oben genannten sowie einen weiteren fränkischen Mandatsträger, einen muslimischen Verein und einen Verein zur Flüchtlingshilfe versandt. Alle Briefe enthielten schlagwortartig die ernsthafte Ankündigung von Tötungsdelikten zum Nachteil der Empfänger. Um diesen Drohungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, legte die Angeschuldigte in fünf der Briefe jeweils eine scharfe Pistolenpatrone bei.

Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und der Generalstaatsanwaltschaft München gegen die Angeschuldigte geführten Ermittlungsverfahren am 23. Oktober 2020 sowie am 9. Oktober 2020 an sich gezogen. Die Angeschuldigte war bereits am 7. September 2020 festgenommen worden und befand sich zunächst aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in Untersuchungshaft. Dieser wurde am 29. Oktober 2020 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt.

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