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Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erwirkt

Ausgabejahr 2021
Datum 30.04.2021

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (29. April 2021) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen

den irakischen Staatsangehörigen Aymen A.-J.

erwirkt. Gegen den Beschuldigten besteht dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a StGB).

Der Beschuldigte war bereits am 2. Januar 2021 vorläufig festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Karlsruhe vom 3. Januar 2021, den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkt hatte. Die zwischenzeitlich von der Generalstaatsanwaltschaft München geführten Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft am 29. März 2021 übernommen.

In dem neuen Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Aymen A.-J. reiste Anfang 2016 vom Irak nach Deutschland ein. Spätestens seit Ende 2018 identifizierte er sich mit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und trat ihr spätestens Anfang 2020 als Mitglied bei. Ursprünglich hatte der Beschuldigte vor, sich dem bewaffneten Djihad im Gebiet des IS anzuschließen. Auf Anweisung der Organisation verschob er jedoch seine Ausreise und übernahm für den IS eine zentrale Rolle bei der Geldbeschaffung in Deutschland. Er organisierte im Bundesgebiet Spendensammlungen und betätigte sich als Finanzmittler zwischen IS-Unterstützern in Deutschland sowie IS-Mitgliedern in Syrien. Im Zeitraum von Juni bis September 2020 transferierte er mehrfach Geldbeträge mit einem Gesamtvolumen von mindestens 12.000 US Dollar nach Syrien und in den Libanon. Die Gelder wurden dazu eingesetzt, „Glaubensschwestern“ in syrischen Flüchtlingslagern zu versorgen oder für ihre Rückkehr zum „Islamischen Staat“ Schlepper zu bezahlen. Der in den Libanon übermittelte Geldbetrag war dafür vorgesehen, einen inhaftierten IS-Kämpfer aus dem Gefängnis zu befreien und ihm die Rückkehr zur Terrorvereinigung zu ermöglichen.

Im Januar 2021 machte sich der Beschuldigte mit Erlaubnis und Unterstützung seines Kontaktmannes beim IS auf den Weg, um in Syrien oder in Afrika für die terroristische Vereinigung zu kämpfen. Bei seiner Ausreise wurde er an der deutsch-schweizerischen Grenze festgenommen.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl erlassen und wiederum den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

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