Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Ausgabejahr 2021
Datum 07.01.2021
Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Dezember 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
die deutsche und libanesische Staatsangehörige Fadia S.
erhoben.
Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Darüber hinaus wird ihr zur Last gelegt, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber Personen unter 16 Jahren gröblich verletzt und dadurch die Schutzbefohlenen in die Gefahr gebracht zu haben, in ihrer körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (§ 171 StGB), sowie sich, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Fadia S. ist Anhängerin des salafistischen Islams. Im Jahr 2015 fasste sie den Entschluss, sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ im Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen. Aus den gleichen Gründen hatte bereits ihr Ehemann zu einem früheren Zeitpunkt die Bundesrepublik Deutschland verlassen und sich in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“ begeben.
Vor diesem Hintergrund verließ die Angeschuldigte am 15. August 2015 zusammen mit ihren vier minderjährigen Kindern die Bundesrepublik Deutschland, um ihrem Ehemann zu folgen. Sie reisten zunächst in die Türkei und anschließend mittels Schleusern weiter in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“. Spätestens am 17. August 2015 traf Fadia S. mit ihren Kindern bei ihrem Ehemann in ar-Raqqa ein, wo sie sich der Terrororganisation als Mitglied anschloss. Nach ihrer Ankunft bezog die Familie zunächst eine Wohnung in ar-Raqqa und ab März 2017 ein Haus in der Stadt al-Mayadin, welche ihr jeweils vom „IS“ zur Verfügung gestellt wurden und zuvor durch die Terrororganisation eingenommen worden waren. Dabei waren die vorherigen Bewohner vor dem „IS“ geflohen oder von diesem vertrieben worden.
Fadia S. nahm im Herbst 2015 an einem Religionskurs der terroristischen Vereinigung teil und absolvierte ihn erfolgreich. Entsprechend den ihr obliegenden Pflichten beherbergte und bewirtete sie andere IS-Mitglieder, die bei ihrem Ehemann zu Besuch waren. Zudem war sie für die Betreuung anderer deutscher Frauen zuständig, deren Ehemänner sich im Kampfeinsatz oder in Trainingslagern der Vereinigung befanden. Ihre Kinder erzog sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des „IS“ und setzte sie der Willkürherrschaft, ideologischer Indoktrination und Kampfhandlungen aus. Hierdurch bestand die Gefahr, dass die Kinder in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung beträchtlichen Schaden nehmen. Für ihre Tätigkeiten für die terroristische Vereinigung erhielten die Angeschuldigte und ihr Ehemann von dieser monatlich einen Geldbetrag.
Nachdem der „Islamische Staat“ immer weitreichendere Gebietsverluste erlitten hatte, versuchte Fadia S. ab Ende August 2017 ihre Ausreise aus Syrien zu organisieren. Im Zuge dessen gelang ihr Anfang des Jahres 2018 zusammen mit ihren mittlerweile fünf Kindern die Flucht in die Türkei und anschließend im Februar 2018 die Rückreise nach Deutschland.
Die Angeschuldigte wurde am 28. Juli 2020 festgenommen und befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 31 vom 28. Juli 2020 und Nr. 32 vom 29. Juli 2020).